Fragen Sie ruhig
Allgemeines
![]() | Was kostet ein Gutachten? |
Unsere Honorare für Verkehrswertgutachten werden in der Regel nach den Sätzen der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) “ bestimmt. Für Wertermittlungen gilt hier der § 34 (1) HOAI.
Das Honorar richtet sich sowohl nach dem Wert der Immobilie als auch nach dem Schwierigkeitsgrad und dem Aufwnd der Wertermittlung (erhöhter Schwierigkeitsgrad z.B bei Erbbaurechten, Wertermittlung mit zwei Stichtagen etc.)
![]() | Wie lange dauert die Auftragsabwicklung? |
Bei Vorliegen aller zur Wertermittlung erforderlichen Daten werden die Gutachtenaufträge sehr zügig, tlw. innerhalb weniger Tage, bearbeitet. In der Regel benötigen wir ca. 3 bis 6 Wochen Wochen zur Fertigstellung.
![]() | Welche Unterlagen werden benötigt? |
Welche Unterlagen werden zur Erstellung eines Gutachtens benötigt?
- aktueller Grundbuchauszug
- Bewilligungen (bei Eintragungen in Abt. II des Grundbuchs)
- Katasterkarte bzw. Flurkarte
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
- Erschließungsbeitragsbescheinigung (Anliegerbescheinigung)
- Bauzeichnungen/Pläne
- Flächenberechnungen
- Berechnungen des umbauten Raums
- evtl. Lageplan
- Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
- Wirtschaftplan und Hausgeldabrechnungen (bei Eigentumswohnungen)
- Benennung des WEG-Verwalters (bei Eigentumswohnungen)
Was passiert, wenn man bestimmte Unterlagen nicht beibringen kann?
Die für die Wertermittlung erforderlichen Daten können selbstverständlich von uns beschafft werden. Die dabei entstehenden Kosten werden ohne weitere Aufschläge 1:1 an den Auftraggeber weitergegeben.
![]() | Können auch größere Immobilienbestände bewertet werden? |
Ja - durch ein Netzwerk zertifizierter oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit jeweils regionalen und speziellen Marktkenntnissen können auch große Immobilienbestände bundesweit in kurzer Zeit zuverlässig bewertet werden.
Für Insolvenzverwalter
![]() | Welche Aufgabenstellungen im Rahmen von Insolvenzverfahren gibt es? |
Die Immobilienbewertungen dienen zur Information des Insolvenzverwalters oder der Gläubiger (i.d.R. Grundpfandgläubiger). Zur Realisierung einer übertragenden Sanierung wird die Feststellung des Wertes unter Fortführungsaspekten (Going Concern) benötigt.
![]() | Was ist der Verkehrswert unter Fortführungsaspekten (Going concern)? |
Hier handelt es sich um einen bedingten Verkehrswert (in Anlehnung an § 194 BauGB) unter dem Aspekt der Fortführung des Betriebes (Going Concern). Soll der Betrieb saniert, oder zumindest unter Beibehaltung des Betriebszwecks fortgeführt werden (übertragende Sanierung), so ist unter den Bedingungen der Fortführung zu bewerten. Unter diesen Voraussetzungen können deutlich höhere Ertrags- bzw. Mietansätze, deutlich niedrigere Leerstandsrisiken und eine längere wirtschaftliche Restnutzungsdauer zugrunde gelegt werden. Auch die Altlastenproblematik tritt in der Regel in den Hintergrund.


