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Unsere Honorare für Verkehrswertgutachten werden in der Regel nach den Sätzen der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) “ bestimmt. Für Wertermittlungen gilt hier der § 34 (1) HOAI.
Das Honorar richtet sich sowohl nach dem Wert der Immobilie als auch nach dem Schwierigkeitsgrad und dem Aufwnd der Wertermittlung (erhöhter Schwierigkeitsgrad z.B bei Erbbaurechten, Wertermittlung mit zwei Stichtagen etc.) Bei Vorliegen aller zur Wertermittlung erforderlichen Daten werden die Gutachtenaufträge sehr zügig, tlw. innerhalb weniger Tage, bearbeitet. In der Regel benötigen wir ca. 3 bis 6 Wochen Wochen zur Fertigstellung. Welche Unterlagen werden zur Erstellung eines Gutachtens benötigt?
- aktueller Grundbuchauszug - Bewilligungen (bei Eintragungen in Abt. II des Grundbuchs) - Katasterkarte bzw. Flurkarte - Auszug aus dem Baulastenverzeichnis - Erschließungsbeitragsbescheinigung (Anliegerbescheinigung) - Bauzeichnungen/Pläne - Flächenberechnungen - Berechnungen des umbauten Raums - evtl. Lageplan - Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen) - Wirtschaftplan und Hausgeldabrechnungen (bei Eigentumswohnungen) - Benennung des WEG-Verwalters (bei Eigentumswohnungen)
Was passiert, wenn man bestimmte Unterlagen nicht beibringen kann?
Die für die Wertermittlung erforderlichen Daten können selbstverständlich von uns beschafft werden. Die dabei entstehenden Kosten werden ohne weitere Aufschläge 1:1 an den Auftraggeber weitergegeben.
Ja - durch ein Netzwerk zertifizierter oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit jeweils regionalen und speziellen Marktkenntnissen können auch große Immobilienbestände bundesweit in kurzer Zeit zuverlässig bewertet werden.
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