Telefon: 0203 374033 • E-Mail: info@sv-wegmann.de

Fragen Sie ruhig…

Warum sollte ich einen zertifizierten Sachverständigen beauftragen?

Damit Sie sicher sein können.

Auf der Grundlage von Wertgutachten werden oftmals existenzielle Entscheidungen getroffen. Es geht fast immer um hohe Vermögenswerte. Sachverständige, die Immobilien bewerten, üben folglich eine verantwortungsvolle Tätigkeit aus.

Ein zertifizierter Sachverständiger hat seine besondere Sachkunde, welche seinen Wissensstand von dem sonstiger Sachverständiger abhebt, vor einer Prüfungskommission unter Beweis stellen müssen. Seine Ausbildung und langjährige Berufserfahrung wurden geprüft. Er unterliegt einer ständigen Weiterbildungspflicht und wird regelmäßig durch die Zertifizierungsstelle überwacht.

Nach Ablauf der Zertifizierung (i.d.R. nach 5 Jahren) muss er sich einer erneuten Rezertifizierungsprüfung stellen und nachweisen, dass sein Fachwissen dem aktuellen Stand des Zertifizierungsgebiets entspricht.

Gutachten von zertifizierten Sachverständigen genießen daher im allgemeinen Geschäftsverkehr eine besonders hohe Glaubwürdigkeit. Zertifizierte Sachverständige werden auch regelmäßig durch Gerichte beauftragt.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten?

Um das zu beantworten, müssen wir zunächst einige Gegenfragen stellen:

  • Was für eine Art von Immobilie soll bewertet werden?
  • Für welchen Zweck benötigen Sie das Gutachten?
  • Welche Unterlagen zur Immobilie sind vorhanden und welche müssen erst durch uns beschafft werden?

Ein belastbares und fundiertes Gutachten zu erstellen, ist mit einigem Aufwand verbunden. Es müssen eine Vielzahl von Daten abgerufen und klar verständlich interpretiert werden. Jede Immobilie hat zudem ihre Besonderheiten. In unsere Gutachten fließt umfangreiches Know How ein. Sie genießen vor Gerichten und Finanzämtern einen guten Ruf.

Unsere Honorargestaltungen sind deshalb abhängig vom Einzelfall. Die Abrechnung gerichtlicher Gutachten unterliegt gesetzlichen Vorgaben. Bei privaten Gutachten sind Festpreis oder eine Abrechnung nach Stundenaufwand ebenso möglich, wie die Vereinbarung eines Grundhonorars zzgl. eines prozentualen Anteils vom Verkehrswert des Objektes.

Erstellen Sie auch Kurzgutachten?

Das machen wir nicht.

Sachverständige haften für die durch sie erstellten Gutachten. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bedarf es eines umfangreichen Wissens über die Immobilie und ihre wertbestimmenden Eigenschaften. Wir interessieren uns für die Details. Kurzgutachten, z. B. durch Online-Bewertungen mit einem Gegenwert von z. T. 30 € können aus unserer Sicht dies nicht leisten.

Unsere Erfahrung aus den letzten 15 Jahren und mehreren tausend erstellten Gutachten zeigt uns, dass Immobilien in den meisten Fällen viel zu individuell sind, um auf diese Weise verlässliche Ergebnisse zu erzielen. Im besten Fall führen diese „Gutachten“ näherungsweise zu einer nackten Zahl, die Ihnen vielleicht gefällt – im schlechtesten Fall zu einem hohen Vermögensschaden.

In bestimmten Fällen sind Gutachten auch grundsätzlich nicht möglich, z.B. zum Nachweis des geringeren gemeinen Werts in Zusammenhang mit Erbschaft- und Schenkungsteuer zur Vorlage beim Finanzamt. Bei Scheidungen oder Erbauseinandersetzungen werden vor Gericht ebenfalls vollständige, nachvollziehbare und belastbare Gutachten verlangt.

Wie lange dauert die Auftragsabwicklung?

In der Regel benötigen wir von der Sammlung aller relevanten Unterlagen über die Ortsbesichtigung bis hin zur Fertigstellung des Gutachtens drei bis sechs Wochen. Liegen alle benötigten Informationen geprüft vor, kann sich die Bearbeitungszeit auch verkürzen. Bisher konnten wir in besonders dringlichen Fällen immer zeitlich angemessene Lösungen finden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wir benötigen immer:

– Grundbuchauszug (vollständig, und wenn möglich nicht älter als 3 Monate)

– Mietaufstellung; ggf. Mietverträge (bei vermieteten Objekten)

– Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)

Von Vorteil wären:

– Bauzeichnungen/Pläne

– Flächenberechnungen

– Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnungen (bei Eigentumswohnungen)

– Benennung des WEG-Verwalters (bei Eigentumswohnungen)

Wir beschaffen:

– Bewilligungen (bei Eintragungen in Abt. II des Grundbuchs)

– Katasterkarte bzw. Flurkarte

– Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

– Erschließungsbeitragsbescheinigung (Anliegerbescheinigung)

Was passiert, wenn ich bestimmte Unterlagen nicht besitze?

Dann werden wir sie beschaffen.

Die für die Wertermittlung erforderlichen Daten können selbstverständlich auch von uns beschafft werden. Die dabei entstehenden Kosten werden ohne weitere Aufschläge 1:1 an den Auftraggeber weitergegeben.

Können Sie auch bautechnische Fragen sicher abklären oder Umbaukosten ermitteln?

Ein klares Nein.

Als Sachverständige für die Verkehrswertermittlung von Immobilien kennen wir uns natürlich auch grundsätzlich mit der Bausubstanz und einigen Bauschäden und Baumängeln aus. Und wir wissen auch, wie sie in der Wertermittlung zu berücksichtigen sind.

Wenn Sie aber einen Berater brauchen, der spezifische Schäden feststellt oder Ihnen Sanierungskosten, Umbaukosten oder Renovierungsaufwand kalkuliert, dann sind wir dafür nicht die Profis. Hierzu haben wir in der Regel auch nicht die manchmal notwendigen technischen Geräte.

Dennoch sind wir für Sie auch in diesen Fällen Ansprechpartner der Wahl, wenn es um die Empfehlung qualifizierter Experten in diesen Fragestellungen geht, auf die wir in unserem Kompetenznetzwerk zurückgreifen.

Wie ist der weitere Ablauf, wenn ich Sie beauftragen möchte?

Sie rufen uns freundlicherweise an oder wenden sich per E-Mail an uns. Sie schildern uns Ihr Anliegen, und wir stimmen gemeinsam alle weiteren Schritte ab.

Soll es zur Beauftragung kommen, schicken wir Ihnen einen Sachverständigenvertrag zu, in dem alle besprochenen Einzelheiten schriftlich geregelt sind. Zudem benötigen wir eine Vollmacht, damit wir notwendige Auskünfte bei den zuständigen Behörden erhalten. Des Weiteren erhalten Sie nochmals eine kurze Check-Liste der benötigten Unterlagen, damit wir erkennen können, was bei Ihnen vorliegt und was durch uns beschafft werden muss.

Danach vereinbaren wir kurzfristig einen gemeinsamen Besichtigungstermin.

Müssen Sie unbedingt die Immobilie besichtigen?

Auf jeden Fall!

Eine Immobilie vom Schreibtisch aus zu bewerten, führt möglicherweise zu einer falschen Wertermittlung. Der geschulte Blick des erfahrenen Sachverständigen vor Ort stellt sicher, dass alle relevanten Sachverhalte der Immobilie erkannt und berücksichtigt werden. Und die Besichtigung ermöglicht, dass Abweichungen zwischen den Tatsachen und den Unterlagen des Objektes festgestellt werden können, ein oftmals wesentlicher Grund für falsche Werte.

Können Sie auch größere Immobilienbestände bewerten? Auch bundesweit?

Ja, das können wir.

Durch ein Netzwerk zertifizierter oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit jeweils regionalen und speziellen Marktkenntnissen können auch große Immobilienbestände bundesweit in kurzer Zeit zuverlässig bewertet werden.

Arbeiten Sie auch für Insolvenzverwalter?

Wir arbeiten regelmäßig für Insolvenzverwalter.

Immobilienbewertungen dienen oftmals zur Information des Insolvenzverwalters oder der Gläubiger (i.d.R. Grundpfandgläubiger).

Dabei unterscheiden wir zwischen verschiedenen Werten, dem bedingten Verkehrswert unter Fortführungsaspekten (Going Concern) und einem Verkehrswert unter Aspekten der Aufgabe eines Betriebes. Einzelheiten erörtern wir selbstverständlich gerne im gemeinsamen Gespräch.