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Bewertungsanlässe:

ZWANGSVERSTEIGERUNG

  • Das Vollstreckungsgericht beauftragt den Sachverständigen gem. ZVG 74 a Abs. 5 mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens.

VERMÖGENSÜBERSICHT

  • Betreuer und/oder Gericht benötigen innerhalb eines Betreuungsverfahrens bei Grundstücksveräußerung ein Verkehrswertgutachten.
  • Nachlassverwalter und/oder Gericht benötigen innerhalb eines Nachlassverfahrens ein Verkehrswertgutachten.
  • Im Rahmen einer privaten Erbauseinandersetzung wird der Verkehrswert einer Immobilie benötigt

KAUF ODER VERKAUF

  • Käufer und Verkäufer lassen zur Bemessung einer angemessenen Kaufpreisforderung ein Gutachten über den Marktwert der Immobilie anfertigen.

FINANZIERUNG

  • Zur Finanzierung des Erwerbs eines bebauten oder unbebauten Grundstücks oder von Baumaßnahmen (Neubau oder Ausbau) benötigt das Kreditinstitut den Beleihungswert.

STEUERLICHE ZWECKE

  • Für die steuerliche Abschreibung des Gebäudeanteils am Kaufpreis ist eine Aufschlüsselung der Anschaffungskosten in Boden- und Gebäudeanteil erforderlich.
  • Es wird die Feststellung von Teilwerten bei Entnahmen aus bzw. Einlagen ins Betriebsvermögen benötigt.
  • Es soll der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (z.B. für die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Grunderwerbsteuer) geführt werden.

EHESCHEIDUNG (Z.B. ZUGEWINNAUSGLEICH)

  • Hierzu werden die beiderseitigen Vermögensmassen (u.a. Verkehrswert des Immobilienvermögens) der Eheleute gegenübergestellt. Die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen ist der Zugewinn.

WEGMANN IMMOBILIENBEWERTUNG verfügt über langjährige Erfahrung. Wir beraten Sie bei all Ihren Fragen und versorgen Sie mit Zahlen und Fakten für Ihre Entscheidungen rund um die Immobilie.

  • Beratung bei An- und Verkäufen
  • Umfassende Beratung rund um Immobilieninvestments
  • Nutzungs- und Optimierungskonzepte
  • Plausibilisierung von Fremdgutachten
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